Am Horizont: Googles Buchwolke

4. August 2009 | Author: Anja Krieger | Kategorie: Letzte Artikel

cover Demnächst stellt man Bücher nicht mehr ins Regal, denn sie sind digital. Auch auf dem Rechner muss man die E-Books nicht mehr speichern. Zumindest, wenn es nach Dan Clancy von Google Books geht. Für ihn ist das Bucharchiv der Zukunft eine ‘Cloud’, eine ‘digitale Wolke’: Das ist ein zentraler Buchspeicher im Netz, auf den man von jedem Gerät zugreifen kann. Wo sich diese Buchwolke befinden soll? In Dan Clancys Vision natürlich auf dem Google-Server.

In Deutschland ist allerdings schon das jetzige Angebot von Google Books stark umstritten. Zur Zeit stellt der Google-Ableger Teile von vergriffenen Bücher digital zur Verfügung. In vielen Fällen sind die Bücher urheberrechtlich geschützt. Verlage und Autoren würden über die Digitalisierung ihres gerechten Lohns geprellt, so das Argument der Kritiker. Andererseits verspricht Google den Urhebern einen nicht unerheblichen Anteil an den durch ihre digitalisierten Büchern generierten Einnahmen.

Das Geschäftsmodell: Wer die vollständigen Bücher lesen möchte, soll an Google zahlen, hinzu kommen Werbeeinahmen. Mit Buchhändlern möchte der Konzern zudem Partnerschaften abschließen, die dann neben Print-Exemplaren auch E-Books verkaufen, die sich der Käufer dann von der Google-Wolke herunterladen kann.

Das neue Modell soll allerdings vorerst nur in den USA Anwendung finden. Das ist manchen wiederum zuwenig, zum Beispiel Ilja Braun vom Perlentaucher: “…soll dann also der Rest der Welt in die Röhre schauen? Soll das von Google digitalisierte Wissen der Welt nur in den USA verfügbar sein und nirgends sonst?” Allerdings können bereits jetzt deutsche Verlage an einem Partnerprogramm der Google-Buchsuche teilnehmen, wie Braun erklärt. Dabei stellen

Rechteinhaber, also Autoren oder Verlage, der Suchmaschine ihre Buchinhalte freiwillig zur Verfügung [...] Wenn ein Autor sein Recht zur digitalen Nutzung einem Buchverlag abtritt, hat dieser die Möglichkeit, mit Google einen Vertrag über die Internetnutzung zu schließen. Die Einnahmen, die dabei erzielt werden, in der Regel durch sogenannte kontextsensitive Werbung, teilt sich der Verlag mit Google. [...] Wie viel beim Autor ankommt, hängt von seinem Vertrag mit dem Verlag ab.

In den USA regelt das Google Book Settlement die Übernahme der Bücher in die digitale Bibliothek von Google. Für Braun sind die amerikanischen Leser dadurch klar im Vorteil: Sie haben dann

Zugriff auf mehr als zehn Millionen digitalisierte Bücher [...]. Bibliotheken werden ihren Besuchern über institutionelle Abonnements ermöglichen, diese Texte im Volltext zu lesen. Von dem abgelegensten kleinen Ort aus wird man so auf die Bestände der New York Public Library zugreifen können. Bücher, die im Handel längst nicht mehr erhältlich sind, werden als E-Book oder Print-on-Demand Ausgabe wieder lieferbar sein. In Europa und im Rest der Welt werden hingegen nur solche Titel verfügbar sein, die entweder gemeinfrei sind oder die die Rechteinhaber selbst bei Google angemeldet haben.

Aus Brauns Perspektive haben aber auch Autoren durch die neue Regelung die Nase vorn, da sie nun gegenüber Google eine Rechtsposition haben, die Beteiligung für die Rechteinhaber genau festgelegt (und mit 63 Prozent auch recht hoch) ist und zudem die Zahlungsabläufe durch das Book Rights Registry zentral und unabhängig abgewickelt werden sollen. Zudem haben Autoren ein stärkeres Mitentscheidungsrecht bezüglich der Nutzungsrechte: Google muss den “restriktiveren Anweisungen Folge leisten”, wenn Verlag und Autor unterschiedliche Positionen zur Vergabe haben.

Die FAZ hingegen sieht das Settlement kritisch. Google habe nun “die Maske des digitalen Freiheitskämpfers” abgelegt. Aus dem FAZ-Kommentar zur Pressekonferenz letzte Woche in München:

Plötzlich wird deutlich, worum es hier von Anfang an ging: das große, ganz große Geschäft. [...] Im Dienste des Universalwissens zu stehen, damit hatte Google lange geschickt kokettiert. Das „kulturelle Erbe der Welt“ führte der Direktor der Google-Buchsuche für Europa, den Nahen Osten und Afrika, Santiago de la Mora, noch vor einem Jahr im Munde. In München war jedoch nur noch von „komplett neuen Businessmodellen“ die Rede.

Ilja Braun zufolge profitieren aber sowohl Leser als auch Autoren von diesen neuen Modellen. Was die Partnerprogramme hingegen angeht, so scheinen die Verlage im Vorteil. Sie entscheiden, was digitalisiert an die Öffentlichkeit gelangt und was nicht. Zudem können sie sich die Rechte durch die Autoren abtreten lassen, so dass die Abgaben die eigentlichen Urheber nicht mehr erreichen (wie beispielsweise durch den FAZ-Standardvertrag). Im Rahmen des Book Settlement werden ihre Rechte hingegen eingeschränkt.

Ob und wann die Google-Wolke auch bei uns ankommt? Ginge man nach dem Stand der Debatte in Deutschland, ist sie noch weit entfernt. Aber in einem waren das Wetter und Google immer gut: Im Schaffen von Fakten. Und die User im Umgehen von Sperren. Nicht unwahrscheinlich, dass uns die Google Books Cloud erreicht, bevor hier die Positionen geklärt sind.

Via: Börsenblatt

Tags: , , , , ,

Ein Kommentar

Kommentar schreiben »

  1. [...] anderem geben die Initiatoren des Heidelberger Appell weiterhin ordentlich Feuer gegen Google. Mehr zur Urheberrechtsdebatte hier. In der letzten Woche ging die Nachricht um, Apple habe seinen iTunes-Store “wegen [...]

Kommentar schreiben